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Art. 47 Abs. 1 KRVO/GR

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_170/2024 · 05.03.2025GutgeheissenDie zuständige kantonale Behörde muss bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone über die Zonenkonformität und die Ausnahmebewilligungsfähigkeit entscheiden; eine Vorababweisung durch die Gemeinde ohne Einbezug der kantonalen Behörde verstösst gegen Art. 25 Abs. 2 RPG und das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 151 II 918 · 01.01.2025GutgeheissenDie kantonale Regelung in Art. 87 Abs. 3 KRG/GR, wonach die Gemeinde ein Baugesuch ausserhalb der Bauzone ohne Weiterleitung an die kantonale Fachbehörde abweisen kann, ist mit Art. 25 Abs. 2 RPG unvereinbar. Bei parallelen Zuständigkeiten müssen kommunale und kantonale Behörden ihre Entscheide inhaltlich abstimmen und formell…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.