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Art. 47 RLE

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_621/2021 · 19.09.2023Teilweise gutgeheissenEin formell und materiell illegaler Nutzungswechsel ausserhalb der Bauzone (Umnutzung einer Stallung zu Wohnzwecken) erfordert nicht nur ein sofortiges Nutzungsverbot, sondern auch die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Beseitigung aller Wohninfrastrukturen. Der Abbruchbefehl muss gemäss kantonalem Recht…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_528/2021 · 03.08.2023GutgeheissenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung müssen vollständig abgerissen werden, um den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten zu wahren. Eine nur teilweise Beseitigung ist unzulässig, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.