Art. 48 Abs. 6 KRG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_388/2018 · 08.01.2019Teilweise gutgeheissenDie Kosten des Einspracheverfahrens dürfen dem Einsprecher nach Bundesrecht grundsätzlich nicht auferlegt werden, ausser bei offensichtlich missbräuchlicher Einsprache. Ein Widerspruch zu früheren Urteilen liegt nicht vor, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen unterschiedlich sind.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.