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Art. 48 KRG/GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_398/2021 · 08.11.2022GutgeheissenEin Arealplan, der massiv von der Grundordnung abweicht und diese ihres Sinngehalts entleert, verletzt die Planungspflicht nach Art. 2 Abs. 1 RPG, insbesondere wenn er demokratisch weniger stark abgestützt ist als die Grundordnung.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.