Art. 49 Abs. 1 LATC
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BGer 1C_396/2025 · 13.04.2026AbgewiesenEin Baugesuch kann während der öffentlichen Auflage eines neuen Nutzungsplans bereits aufgrund der negativen Vorwirkung des Plans abgelehnt werden, wenn es den geplanten Regelungen widerspricht (Art. 49 Abs. 1 LATC).BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.