Art. 5.4 RPE
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BGer 1C_481/2023 · 26.03.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Ausnahme von der maximalen Bauhöhe und die Beurteilung der ästhetischen Integration eines Bauprojekts in der Bauzone unterliegen einem weiten Ermessen der Gemeinde. Das Bundesgericht prüft solche Entscheidungen nur auf Willkür, nicht auf Zweckmässigkeit.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.