Art. 5 Abs. 1 und 2 NISV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_646/2023 · 03.07.2025Teilweise gutgeheissenBei Mobilfunkanlagen müssen die Immissionsgrenzwerte der NISV auch an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) eingehalten werden. Ist der Grenzwert durch eine Anlage ausgeschöpft, sind zusätzliche Massnahmen (z. B. Absperrungen oder Warnhinweise) erforderlich, um den Zutritt zu regeln und Überschreitungen zu vermeiden.BaubewilligungBGer 1C_703/2020 · 13.10.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einer kantonseigenen Wohnliegenschaft in Basel-Stadt ist bundesrechtskonform, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes (§ 19c USG/BS) und den bundesrechtlichen Schutzbestimmungen (NHG, NISV) entspricht sowie keine unzulässige Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.