Art. 5 Abs. 1ter RPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_245/2019 · 19.11.2020Teilweise gutgeheissenDas kantonale Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben als die bundesrechtlich vorgeschriebenen 20 % bei Neueinzonungen zu erheben, sowie eine Freigrenze von CHF 50'000.-- für die Mehrwertabgabe sind mit Art. 5 RPG unvereinbar, da sie den Gemeinden nicht ermöglichen, den bundesrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur angemessenen Abgeltung…MehrwertabgabeEinzonungUmzonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.