Art. 5 Abs. 2 Cst. (GE)
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BGer 1C_112/2023 · 15.12.2023AbgewiesenBau- und Installationen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind widerrechtlich und müssen im Grundsatz rückgebaut werden, sofern keine Ausnahmegründe (z. B. gute Treu, Proportionalität) vorliegen. Serres-Tunnels, Parkplätze, Hof und Weg gelten als feste Installationen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 LAT und unterstehen der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.