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Art. 5 Abs. 2 LAT

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_125/2025 · 16.02.2026AbgewiesenEine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…UmzonungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_302/2023 · 28.10.2025GutgeheissenEin Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…AuszonungOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_131/2024 · 25.08.2025AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…AuszonungEnteignungBGer 1C_453/2017 · 16.05.2018AbgewiesenEine Entscheidung zur Feststellung der Waldnatur nach Art. 10 LFo stellt keine raumplanerische Massnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 2 LAT dar und begründet daher keine materielle Enteignung, wenn die Einschränkung der Baufähigkeit bereits aus der gesetzlichen Waldschutzregelung (Art. 5 LFo) folgt.EnteignungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_366/2016 · 13.02.2017GutgeheissenDie rückwirkende Erhebung einer Mehrwertabgabe auf Grund von Umzonungen vor Inkrafttreten der kantonalen Regelung verletzt das Prinzip der Nicht-Rückwirkung, wenn die Rückwirkung nicht hinreichend zeitlich begrenzt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.UmzonungMehrwertabgabe

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.