Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 5 Abs. 2 lit. b Flachmoorverordnung

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_551/2020 · 05.07.2021AbgewiesenDie Abgrenzung eines Flachmoors von nationaler Bedeutung in kantonalen Nutzungsplänen ist bestandskräftig, wenn sie im Planerlassverfahren rechtliches Gehör gewährte und keine erheblichen Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Eine vorfrageweise Überprüfung im Baubewilligungsverfahren ist ausgeschlossen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.