Art. 5 Abs. 2 lit. d Moorlandschaftsverordnung
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BGer 1C_375/2019 · 26.03.2021AbgewiesenEin Modellflugplatz in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung ist unzulässig, wenn er weder nationale Bedeutung hat noch unmittelbar standortgebunden ist und nicht dem Schutz der Moorlandschaft dient. Die Schutzzielverträglichkeit nach Art. 23d NHG ist nicht erfüllt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.