Art. 5 Abs. 2 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_149/2018 · 13.09.2018AbgewiesenDie Planungszone ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit der Gemeinde das private Interesse der Grundeigentümerin an der sofortigen Realisierung ihres Bauprojekts überwiegt, insbesondere bei einer befristeten Dauer von drei Jahren.UmzonungBGer 1A.129/2002 · 09.04.2003AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.BGer BGE 118 IB 341 · 30.11.1992AbgewiesenDie Nichteinzonung von Rebland in die Bauzone bewirkt nur ausnahmsweise eine materielle Enteignung, wenn besondere Umstände wie weitgehend überbautes Land, gewässerschutzrechtliche Erschliessbarkeit oder gewichtige Vertrauensschutzgesichtspunkte vorliegen. Im vorliegenden Fall fehlen diese Voraussetzungen.EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.