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Art. 5 Abs. 3 BV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_390/2024 · 21.02.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.RichtplanungBGer 1C_56/2021 · 23.09.2022AbgewiesenDie Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.BGer 1C_587/2017 · 19.03.2018AbgewiesenDie Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.BaubewilligungBGer 1C_23/2014 · 24.03.2015Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kommunalen Übergangsregelung (Art. 50 BauR-2013) auf ein Baugesuch, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften noch nicht rechtskräftig bewilligt war. Die Interessenabwägung ergab, dass die Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Vertrauen in die Weitergeltung des alten Rechts…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1P.539/2003 · 22.04.2004GutgeheissenDie nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.