BGer 1C_390/2024
AbgewiesenEntscheid vom 21.02.2025
Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.
BGer 1C_390/2024 vom 21.02.2025 (Abgewiesen)
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