Art. 5 EntG
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BGer BGE 123 II 481 · 17.09.1997AbgewiesenDie Flughafenplanung (Lärm- und Sicherheitszonen) und der Flugbetrieb führen trotz Nutzungsbeschränkungen und Lärmimmissionen zu keinem Entschädigungsanspruch, da die Grundstücke weiterhin wirtschaftlich sinnvoll als Gewerbeland nutzbar bleiben und kein schwerer Schaden vorliegt.EinzonungAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.