Art. 5 VwVG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.17/2003 · 19.05.2003AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an rationeller Wohnbauförderung (Art. 3, 7 WEG) und privaten Eigentumsinteressen fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da der Einbezug der Parzelle für eine optimale Erschliessung und bauliche Nutzung des Gebiets erforderlich war.BGer BGE 123 II 88 · 24.02.1997GutgeheissenDie Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung in der Nutzungsplanung wird verletzt, wenn eine Kiesabbauzone ohne die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz festgesetzt wird.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer BGE 118 IB 417 · 27.08.1992GutgeheissenDie Anordnung einer Neuordnungsumlegung ohne Nachweis eines ausreichenden Interesses an der Schaffung neuen Wohnraumes und ohne Berücksichtigung gewichtiger Denkmalschutzinteressen verletzt Bundesrecht.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.