Art. 50 Abs. 1 Cst.
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_629/2019 · 31.03.2021AbgewiesenEine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.UmzonungGestaltungsplanBGer 1C_279/2019 · 09.04.2020AbgewiesenDie nicht konstruierbare Waldfläche einer Parzelle darf bei der Berechnung der minimalen Parzellengrösse nach kommunalem Baureglement nicht berücksichtigt werden, analog zur Berechnung des Ausnützungsgrades (COS).BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.