Art. 51 Abs. 1 KRG/GR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_362/2021 · 23.02.2023AbgewiesenDie Einleitung einer Quartierplanrevision und die Ausdehnung des Beizugsgebiets sind zulässig, wenn sich die Planungsgrundlagen erheblich geändert haben und die betroffenen Grundstücke einen Vorteil aus der Planung ziehen können.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_248/2016 · 15.02.2017AbgewiesenDie Unterstellung von Parzellen unter Quartierplanpflicht und die Aufhebung eines Land- und Forstwirtschaftswegs im Rahmen einer Ortsplanungsrevision sind rechtmässig, wenn sie auf einer sachgerechten Interessenabwägung basieren und keine Willkür oder Rechtsungleichheit vorliegt. Ein eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren ist…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.