Art. 51 BG Flims
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BGer 1C_202/2016 · 23.11.2016NichteintretenEin Zwischenentscheid liegt vor, wenn eine Baubewilligung unter dem Vorbehalt der Einreichung und Bewilligung ergänzender Pläne erteilt wird und die noch offenen Punkte den Grundentscheid nicht abschliessend beurteilen lassen. Eine Beschwerde gegen solche Zwischenentscheide ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.