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Art. 51 kantonales Baugesetz VS

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_249/2017 · 14.11.2017AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des land- und forstwirtschaftlichen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch bei langjähriger Duldung durch die Behörden rechtmässig, wenn die Betroffenen nicht in gutem Glauben handelten und die 30-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.