Art. 51 kantonales Baugesetz VS
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_249/2017 · 14.11.2017AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des land- und forstwirtschaftlichen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch bei langjähriger Duldung durch die Behörden rechtmässig, wenn die Betroffenen nicht in gutem Glauben handelten und die 30-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.