Art. 51 RBG/GL
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BGer 1C_548/2023 · 26.07.2024AbgewiesenDie Erstellung eines Terrassengeländers auf einem bestehenden Anbau ist unter Einhaltung des ordentlichen Grenzabstands von 4 m bewilligungsfähig, wenn die baurechtlichen Bestimmungen zu Grenzabständen und Gebäudehöhen eingehalten werden und keine Verschlechterung wohnhygienischer oder feuerpolizeilicher Bedingungen eintritt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.