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Art. 52 Abs. 1 KRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_289/2019 · 16.01.2020Teilweise gutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens zur Regelung des Unterhalts und der Kostenaufteilung privater Erschliessungsstrassen ist zulässig und fällt in die Gemeindeautonomie, während die Nutzung des Verfahrens zur Schaffung von Untertunnelungsrechten oder Eigentumsübertragungen ohne Landumlegungsvoraussetzungen unverhältnismässig ist.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.