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Art. 52a Abs. 2 RPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer BGE 142 II 509 · 01.01.2016GutgeheissenNeueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).EinzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.