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Art. 53 Abs. 2 BG/Luzein

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_489/2016 · 11.05.2017AbgewiesenDie Berechnung der Gebäudehöhe nach kantonalem Recht (Art. 46 BG/Luzein) ist massgebend; die Vorinstanz darf bei der Festlegung der massgeblichen Punkte und der Berechnung nicht willkürlich handeln. Die Einholung eines Fachberichts des BAK ist nur bei gesetzlicher Verpflichtung erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.