Art. 54 LST
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_328/2025 · 14.04.2026AbgewiesenDie Anpassung eines Nutzungsplans an geänderte kantonale Rechtsgrundlagen (LST) und die Aufhebung des fakultativen Quartierplans für einen Teilbereich (B2b Süd) sind rechtmässig, wenn die planerische Grundkonzeption gewahrt bleibt und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist. Die kantonale Instanz hat einen ausreichenden…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBGer 1C_687/2021 · 03.12.2021AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Nutzungsänderung kann nicht erteilt werden, wenn ein verbindlicher Quartierplan (Piano di quartiere) fehlt und die beabsichtigte Nutzung den Zielen dieses Plans widerspricht. Die Anwendung neuer Schutzvorschriften (hier: Art. 34 NAPR) ist zulässig, wenn die Genehmigungsentscheidung nach deren Inkrafttreten…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungGestaltungsplanBGer 1C_258/2017 · 28.08.2017AbgewiesenEin Plan de quartier muss bereits in der Planungsphase die architektonischen und landschaftlichen Merkmale des Ortskerns respektieren; die blosse Einhaltung der baulichen Parameter genügt nicht, wenn das Projekt die harmonische Einfügung in das Landschaftsbild nicht gewährleistet.GestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.