Art. 55 BGG
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BGer 1C_481/2022 · 13.11.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für eine adaptive Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Strahlenbelastung nach der Worst-Case-Betrachtung beurteilt wird und die QS-Systeme die Einhaltung der Anlagegrenzwerte sicherstellen. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen bedarf einer separaten Baubewilligung.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.