Art. 57 Abs. 1 KRG
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BGer 1C_369/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEin Quartierplan kann die Wirkung von Baulinien für zwingend im Baulinienbereich vorgeschriebene Bauten einschränken, sodass für diese keine Ausnahmebewilligung nach Art. 57 Abs. 1 KRG und kein Beseitigungsrevers verlangt werden darf.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer 1C_370/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEin Revers zur Sicherstellung der Beseitigung von Bauten im Baulinienbereich kann nur als Nebenbestimmung zu einer Ausnahmebewilligung nach Art. 57 Abs. 1 KRG verlangt werden und darf nicht nachträglich zu einer vorbehaltlos erteilten Baubewilligung verfügt werden.BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.