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Art. 57 Abs. 2 RPAPC

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_14/2017 · 14.02.2018AbgewiesenDie kantonale Auslegung des kommunalen Bau- und Zonenreglements (RPAPC), wonach bei aneinandergereihten Gebäuden die Begrenzung von fünf Wohnungen pro Gebäude auch für die gesamte Baugruppe gilt, ist nicht willkürlich und damit bundesrechtlich nicht zu beanstanden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.