Art. 57 BauG/Chur
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BGer 1C_339/2015 · 07.03.2016AbgewiesenDie Qualifikation der Hauptfassade nach kantonalem Baugesetz (Art. 64 Abs. 2 BauG/Chur) ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine etablierte Praxis stützt und die Haupträume sachgerecht bestimmt werden. Unterschreitungen von Grenzabständen sind bei Vorliegen von Näherbaurechtsvereinbarungen und fehlenden überwiegenden öffentlichen…BaubewilligungBGer 1C_362/2015 · 14.01.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.