Art. 57 BauG/VS
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BGer 1C_215/2022 · 15.02.2024AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.