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Art. 57 BauV/VS

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BGer 1C_471/2016 · 08.03.2017AbgewiesenDie Verlängerung einer Baubewilligung für Zweitwohnungen nach dem 1. Januar 2013 ist nichtig, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse aufgrund der Annahme von Art. 75b BV und Art. 197 Ziff. 9 BV massgeblich verändert haben. Zudem ist eine Publikations- oder Mitteilungspflicht für Verlängerungsgesuche geboten, um das rechtliche Gehör der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.