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Art. 58 Abs. 4 KRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_408/2018 · 18.03.2019AbgewiesenEine private Zufahrtsstrasse, die ausschliesslich über eine Parzelle führt und direkt an eine öffentliche Strasse anschliesst, gilt nicht als Anlage der Feinerschliessung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 KRG und bedarf daher keiner Grundlage im Generellen Erschliessungsplan oder Quartierplan.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_590/2016 · 07.08.2017AbgewiesenEine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück erschlossen ist (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG). Die Erschliessung ist bundesrechtlich hinreichend, wenn die Zugänglichkeit für Benützer und öffentliche Dienste gewährleistet ist; kantonale und kommunale Vorgaben sind massgebend und werden nur auf Willkür überprüft.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.