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Art. 58 BauG/OW

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer BGE 151 II 850 · 01.01.2025AbgewiesenFormell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone sind zu beseitigen, wenn sie nicht nachträglich bewilligt werden können. Der negative Bauentscheid (Bauabschlag) bildet die Grundlage für das Wiederherstellungsverfahren, das durch die Bauherrschaft oder via Ersatzvornahme durch die Baupolizeibehörde vollzogen wird.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_642/2015 · 08.11.2016AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die materiellen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn zivilrechtliche Zustimmungsfragen (z. B. bei Stockwerkeigentum) ungelöst sind. Diese sind im Zivilverfahren zu klären.BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.