Art. 59 Abs. 4 BauR Altendorf
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BGer 1C_124/2021 · 01.02.2022AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren wird nur geprüft, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen; zivilrechtliche Fragen (hier: Gesamteigentum) sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.