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Art. 59 Abs. 4 LCI

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_548/2021 · 24.02.2023AbgewiesenEin Bauprojekt mit acht gruppierten Wohngebäuden in einer Villenzone (5. Zone nach LaLAT) ist mit einer Ausnahmbewilligung nach Art. 59 Abs. 4 LCI zulässig, wenn es den Charakter, die Harmonie und die Gestaltung des Quartiers wahrt und die Erschliessung ausreichend ist. Die Abwägung der Interessen (Dichtes Bauen vs. Quartiercharakter)…BaubewilligungBGer 1C_18/2018 · 20.11.2018AbgewiesenDie kantonale Bewilligung einer Bauvorhabens mit Abweichung von der Mindestdistanz zur Waldlisière nach Art. 11 Abs. 2 Bst. c LForêts (GE) ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Voraussetzungen für einen bestehenden Alignement erfüllt sind und die biologische Wertigkeit der Waldlisière nicht beeinträchtigt wird.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.