Art. 59 BZR
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BGer 1C_598/2018 · 18.10.2019AbgewiesenDie Gemeinde darf in willkürfreier Anwendung kantonaler Bauvorschriften (hier Art. 59 BZR) eine geschlossene Bauweise verlangen, selbst wenn sie zuvor eine offene Bauweise zugelassen hat, sofern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände geändert haben. Eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes liegt nicht vor, wenn die Behörde…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.