Art. 6 Abs. 1 EMRK
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_313/2025 · 03.08.2026AbgewiesenDie Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_125/2024 · 12.05.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.BaubewilligungBGer 1C_298/2022 · 20.06.2023GutgeheissenDas Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil das Kantonsgericht zwei Eingaben ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung aus dem Recht gewiesen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.BaubewilligungBGer 1C_560/2021 · 28.10.2021AbgewiesenEine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Abs. 1 EMRK) liegt nicht vor, wenn den Parteien ausreichend Zeit zur Stellungnahme gelassen wird und sie trotz fehlender expliziter Aufforderung zur Äusserung die Möglichkeit hatten, sich spontan zu äussern.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.