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Art. 6 Abs. 1 LPN

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_240/2024 · 28.04.2025AbgewiesenDie Abbruchbewilligung für ein Gebäude in einem ISOS-Ensemble ist zulässig, wenn das Gebäude selbst nicht als schützenswertes Element erfasst ist und der Abbruch die Schutzziele des ISOS nicht gefährdet.BaubewilligungBGer 1C_480/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne in der Nähe eines ISOS-geschützten Ortskerns kann verweigert werden, wenn der Eingriff in das geschützte Landschafts- und Ortsbild nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse (z. B. Netzabdeckung) gerechtfertigt ist. Die kantonale und kommunale Ästhetikklausel ist in diesem Fall nicht…BaubewilligungBGer 1C_607/2021 · 19.06.2023AbgewiesenDie Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_276/2015 · 29.04.2016GutgeheissenDie Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.