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Art. 6 Abs. 2 LPN

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_647/2022 · 30.06.2023AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Baubewilligung für ein Wohngebäudeprojekt in der Bauzone, da es den geltenden Nutzungsplänen entspricht und keine willkürliche Abweichung von den kantonalen und kommunalen Vorschriften vorliegt. Eine Überprüfung der laufenden Planungsanpassung ist nicht erforderlich, solange das Projekt mit dem künftigen…BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_240/2021 · 27.01.2023AbgewiesenEin Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energie bedarf einer ausreichenden Verankerung im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 LAT, Art. 8b LAT) und einer vollständigen Interessenabwägung. Ohne abschliessende Koordination mit den Schutzinteressen (IFP, Biotopschutz) kann ein Teilnutzungsplan nicht genehmigt werden.GestaltungsplanBaubewilligungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.