Art. 6 lit. b und e RPA
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BGer 1C_88/2019 · 23.09.2019AbgewiesenDie Baubewilligung für sieben Villen in der Zone périphérique C ist rechtmässig, da die Abwägung der Interessen (Nutzung der Bauzone vs. Baumschutz) sowie die Erschliessung nach Art. 19 LAT ausreichend geprüft wurden und keine aussergewöhnlichen Umstände für eine Rückzonung vorliegen.BaubewilligungAuszonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.