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Art. 61 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_213/2022 · 09.05.2023AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind (Art. 24 RPG). Ein objektives Bedürfnis mit Bezug auf den genauen Standort, Umfang und Ausgestaltung muss gegeben sein; eine bloße Kapazitätssteigerung genügt nicht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.