Art. 63 NAPR
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_133/2019 · 09.06.2020GutgeheissenDie kantonalen Normen zu Ausnahmen für bestehende, nicht konforme Bauten (Art. 66 LST, Art. 86 RLst) sind im Kanton Tessin direkt anwendbar und gehen kommunalen Regelungen vor. Eine kommunale Norm, die weitergehende Ausnahmen zulässt, ist unanwendbar, wenn sie mit kantonalem Recht kollidiert.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.