Art. 64 BauG/Chur
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BGer 1C_339/2015 · 07.03.2016AbgewiesenDie Qualifikation der Hauptfassade nach kantonalem Baugesetz (Art. 64 Abs. 2 BauG/Chur) ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine etablierte Praxis stützt und die Haupträume sachgerecht bestimmt werden. Unterschreitungen von Grenzabständen sind bei Vorliegen von Näherbaurechtsvereinbarungen und fehlenden überwiegenden öffentlichen…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
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