Art. 65 Abs. 1 LPAmm
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_615/2023 · 04.12.2023AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.BaubewilligungBGer 1C_305/2022 · 27.06.2022AbgewiesenEin Gemeinde kann gegen die Genehmigung eines interkommunalen Nutzungsplans nur dann Beschwerde führen, wenn sie die Verletzung ihrer verfassungsmässigen Autonomie geltend macht. Die blosse Berufung auf kantonale Legitimationsnormen oder die Rüge der finanziellen Nachhaltigkeit ohne hinreichende Begründung genügt nicht.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.