Art. 65 Abs. 1 LPAmm TI
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BGer 1C_615/2023 · 04.12.2023AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.