Art. 65 Abs. 2 lit. a LST
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BGer 1C_586/2024 · 28.08.2025AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.