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Art. 65 ArGV 2

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer BGE 125 I 431 · 16.11.1999AbgewiesenDie kantonale Regelung zu erweiterter Ladenöffnung in Zentren des öffentlichen Verkehrs ist bundesrechtskonform, da sie unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt und systemimmanente, sachlich vertretbare Gründe für die Ungleichbehandlung von Gewerbegenossen vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.