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Art. 65 KV/GR

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BGer 1C_532/2015 · 26.01.2016AbgewiesenDie Gemeindeautonomie im Bereich der Erschliessungsplanung ist durch kantonale Vorgaben (Art. 45 Abs. 1 KRG) eingeschränkt, wenn diese einen obligatorischen Mindestinhalt für den Generellen Erschliessungsplan vorsehen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.