Art. 65 PBG
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BGer 1C_68/2017 · 01.09.2017AbgewiesenDie Verweigerung einer Umgebungsplanänderung zur Umwandlung von Längs- in Querparkplätze ist bundesrechtskonform, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften auf sachlichen Gründen (historisch, teleologisch, systematisch) und Verkehrssicherheitsaspekten beruht.GestaltungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.